Master-Studiengang
Ein Studium Master of Arts (M.A.) Musikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-
Universität Freiburg im Breisgau bietet Ihnen die Möglichkeit...
... eine verlässliche Grundlage für die Arbeit mit der europäischen Musikgeschichte
zu gewinnen.
... sich in eigenständiger, forschungsorientierter Arbeit auf vielfältige Herausforderungen vorzubereiten, die im Kulturleben auf MusikwissenschaftlerInnen warten.
Hier finden Sie den Flyer mit allgemeinem Informationen.
Die Zulassung zum viersemestrigen Studiengang Master of Arts Musikwissenschaft ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli.
Die allgemeine M.A.-Prüfungsordnung, sowie die fachspezifischen Regelungen und der Studienverlaufsplan können auf der Website der Gemeinsamen Kommission abgerufen werden:
- Allgemeine M.A.-Prüfungsordnung
- Fachspezifische Regelungen (Fassung 2013, Fassung 2010)
- Studienverlaufsplan (Fassung 2013, Fassung 2010)
Hier finden Sie die aktuellen Modulhandbücher:
Bewerbung
HINWEIS: Ab dem Wintersemester 2020/21 ist die Bewerbung für den Master Musikwissenschaft (1. Fachsemester) nur noch online über HISinOne möglich Bewerbungen auf dem Postweg können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Online-Bewerbung können Sie über folgenden Link starten: https://campus.uni-freiburg.de
Eine ausführliche Anleitung zur Online-Bewerbung können Sie hier herunterladen:
Anleitung zur Online-Bewerbung
Falls Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, ist eine Online-Bewerbung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig an die Studienfachberatung Musikwissenschaft.
Bewerbungszeitraum: 1. Mai bis 15. Juli
Bitte halten Sie für die Online-Bewerbung folgende Unterlagen als PDF- oder JPG-Dateien bereit:
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben: • Abschlusszeugnis (sofern das Zeugnis noch nicht vorliegt, muss eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, aus der hervorgeht, mit welcher Gesamtnote das Studium abgeschlossen wurde) Sonderregelung für das Wintersemester 2020/21: Studierende, die ihren Bachelorabschluss aufgrund von verschobenen Prüfungen nicht • Offizielle Leistungsübersicht, aus der die Studieninhalte hervorgehen (Transcript of Records) • ggf. Nachweise über den Studienschwerpunkt des vorangegangenen Hochschulstudiums, sofern dieser nicht eindeutig aus dem Transcript of Records hervorgeht (z. B. Qualifikationsarbeiten oder geeignete Leistungsnachweise) Falls Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben: • Offizielle Bescheinigung der Hochschule über alle erbrachten Leistungen (einschließlich Noten, ECTS-Angaben sowie Angaben zum Stand der Abschlussarbeit)
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Verbindlich ist die geltende Fassung der Zulassungsordnung/Prüfungsordnung.